Kfz
Haftpflicht
Die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung ist vom
Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben. Ohne eine Haftpflichtversicherung
dürfen Sie kein Fahrzeug zulassen und sich nicht
im Straßenverkehr bewegen. Für die Zulassung beim Straßenverkehrsamt
müssen Sie deshalb auch eine Versicherungsbestätigungskarte - meist
Doppelkarte genannt - vorlegen.
Dem Pflichtversicherungsgesetz liegt der Gedanke zugrunde, dass ein
geschädigtes Verkehrsopfer seine berechtigten Ansprüche durchsetzen
können und der Schädiger auch finanziell in der Lage sein muss, selbst
größere Schäden zu bezahlen. Gerade bei Personenschäden ist die Höhe
möglicher Entschädigungen schwer einzuschätzen und übersteigt nicht
selten die finanziellen Möglichkeiten des Schädigers.
Die Haftpflichtversicherung deckt also das Risiko von Personen-,
Sach- und Vermögensschäden ab, die durch den Gebrauch des jeweiligen
Fahrzeuges entstehen.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich der meisten Versicherungen ist Europa. Geographische
Erweiterungen zu vereinbaren, ist oft gegen Prämienaufschlag möglich.
Die grüne Karte
Der Nachweis für eine Haftpflichtversicherung im Ausland ist die
Internationale Versicherungskarte (IVK), auch grüne Karte genannt. Mit
ihr bescheinigt der Versicherer das Bestehen einer
Haftpflichtversicherung mit den gesetzlichen Mindestsummen, die in dem
jeweiligen Land vorgeschrieben sind, höchstens aber mit den vertraglich
vereinbarten Deckungssummen. Die Mindestdeckungssummen sind in den
Ländern der EU durchaus verschieden. In Deutschland belaufen sich die
gesetzlichen Mindestdeckungssummen derzeit auf 2,5 Millionen EURO pro
Schadenfall für Personenschäden, 500.000 EURO für Sachschäden und 50.000
EURO für Vermögensschäden.
Antragsannahme
Der Versicherer hat nicht das Recht, einem potentiellen Kunden die
Deckung im Rahmen einer Haftpflichtversicherung zu verwehren, da der
Abschluss eines Vertrages einen gesetzlichen Zwang darstellt. Einzige
Ausnahmen sind dabei:
Widerspricht ein Versicherer einem Antrag jedoch nicht innerhalb von
zwei Wochen, gilt er als angenommen.
Deckungsumfang
Die Haftpflichtversicherung übernimmt die gesetzliche
Schadenersatzpflicht des Versicherungsnehmers, die durch den Besitz und
den Gebrauch des Fahrzeuges entsteht. Sie umfasst sowohl Personen-,
Sach-, wie auch Vermögensschäden. Der Versicherungsschutz beinhaltet
dabei: die Prüfung der Haftungsfrage die Befriedigung berechtigter
Ansprüche die Abwehr unberechtigter Ansprüche die Übernahme
zivilrechtlicher Ansprüche und die Führung eines Rechtsstreites im Namen
des Versicherungsnehmers, jedoch auf Kosten des
Versicherungsunternehmens.