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Die
Vollkaskoversicherung umfasst alle Schäden, die im Rahmen der Teilkasko
mitversichert sind. Zusätzlich beinhaltet diese Versicherungsart Unfallschäden
am Fahrzeug und Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder
Personen. Die Unfallschäden sind dabei als unmittelbar von außerhalb, plötzlich
und mit mechanischer Gewalt einwirkende Ereignisse definiert.
In der Berechnung der Vollkaskoprämie findet ein Schadensfreiheitsrabatt
Anrechnung. Die Vollkaskoversicherung wird mit einer Selbstbeteiligung von EURO
150,-/ 300,-/ 500,-/ 1.000,- und auch ohne Selbstbeteiligung angeboten.
Die Möglichkeiten in der Höhe der Selbstbeteiligungen können je nach
Versicherungsgesellschaft variieren. Grundsätzlich lässt sich festhalten: Je
höher eine Selbstbeteiligung im Schadenfall ist, desto günstiger fällt die zu
zahlende Prämie aus. Zu bedenken ist dabei aber, dass im Schadenfall die
Selbstbeteiligung auf jeden Fall von Ihnen selbst zu bezahlen ist.
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