Für alle
Auto-Versicherungen gilt die Kündigungsfrist von einem Monat
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(vgl. Pressemitteilung
des Bundesaufsichtsamtes vom 23.11.95, Z6-1021/95, Tel.:030/8893239).
Die Kündigung muss also ein Monat vorher bei der
Versicherungsgesellschaft eingegangen sein (möglichst per Einschreiben mit Rückschein).
In den meisten Fällen ist der Stichtag zum Wechsel der
Versicherungsgesellschaft der 30. November (bei Hauptfälligkeit 1.Januar).
Bis zu diesem Datum muss die Kündigung bei der Versicherung
eingegangen sein. Die Kündigung gilt bis Jahresende,
man ist also in jedem Fall noch bis zum 31. Dezember bei der bisherigen Gesellschaft
versichert.
Durch einen Wechsel der Versicherungsgesellschaft ändert sich an
den Kfz-Papieren nichts. Lediglich die Doppelkarte des neuen Versicherers muss bis zum
Ablauf der Kündigungsfrist (in den meisten Fällen der 31.Dezember) zur Kfz-Zulassungsstelle
geschickt werden.
Es empfiehlt sich grundsätzlich die Auto-Versicherung zum 30.
November zu kündigen. Im Dezember können dann die neuen Tarife der Versicherungen
verglichen
werden. Sind die Beitragsdifferenzen nicht so groß, kann man problemlos und zu den
gleichen Konditionen zum alten Versicherungsunternehmen zurückkehren.
Wie eine schriftliche Kündigung aussehen sollte, erfahren sie,
wenn Sie hier klicken zum Musterbrief
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Wann kann eine
Auto-Versicherung gekündigt werden?
→
4 Möglichkeiten
Zur Hauptfälligkeit |
Bei Beitragserhöhung |
Bei einem Hauptfälligkeitsdatum 1.
Januar (trifft in den meisten Fällen zu) muß spätestens bis 30. November die
Auto-Versicherung zum 31.12 gekündigt sein (möglichst per Einschreiben mit
Rückschein).
Sofern die Hauptfälligkeit auf ein anderes Datum fällt, gelten die Kündigungsfristen
immer bis zu diesem Datum. |
Kündigt die Versicherung eine
Beitragserhöhung an, haben Sie maximial einen Monat nach Eingang des
Schreibens Zeit, der Versicherungsgesellschaft schriftlich zu kündigen. Kündigungsdatum
ist dann das Datum der Beitragserhöhung. |
Im Schadensfall |
Bei Fahrzeugwechsel |
Sind Sie in einen Unfall verwickelt,
können Sie kündigen - egal, ob der Versicherer zahlt oder nicht. In diesem Fall
kündigen Sie zum Ende eines Monats, nachdem die Verhandlungen über die Entschädigung
beendet sind.
Aber Vorsicht:
Kündigen Sie vor Ablauf des Versicherungsjahres, erstattet die Versicherungsgesellschaft
die Prämien für die verbleibenden Monate nicht zurück. |
Wenn Sie sich ein neues Auto kaufen, dann können Sie die Kfz-Versicherung
für Ihr altes Auto ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Für das neue Auto
kann dann eine neue Versicherung
abgeschlossen werden. |
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